
Weil ich mehrfach nun inzwischen darauf angesprochen wurde, hier eine kurze persönliche Stellungnahme zu den Anfragen aus dem Kreis der CDU bezüglich der Organisatoren der Demonstrationen während des Bundestagswahlkampfs.
„Demonstrationen sind ein Grundrecht. Das steht unverrückbar fest und ist auch für die CDU sicher unbestritten.
Dass demonstriert wurde, ist grundsätzlich auch nicht Gegenstand irgendwelcher Kritik.
Dass die Organisatoren der Demos sich aber nicht von Ausrufen „ganz Lübeck hasst die CDU“, „Tod und Hass der CDU“ u.ä., sowie der bundesweiten Gewalt gegen CDU- Mitglieder und Geschäftsstellen distanziert haben, diese haben sogar laufen lassen, ohne zur Mäßigung aufzurufen, das ist sehr wohl zu kritisieren. Das tue ich persönlich auch ausdrücklich, denn das war in meinen Augen für demokratische Organisationen ein Tabubruch.
Und dahin zielen meiner Einschätzung nach sicher auch die Anfragen ab, sowohl auf Bundesebene als auch bei der hiesigen in der Bürgerschaft.
Gemeinnützige Vereine, staatliche oder kommunale Betriebe oder ebensolche, die mit öffentlichen Mitteln gefördert werden, müssen derartige Folgen ihres Tuns unterbinden, mindestens aber unmittelbar in aller Schärfe verurteilen.
Genau das ist nicht passiert. Das verurteile ich persönlich noch heute. Und genau das gilt es eben auch aufzuarbeiten.
Wenn Anfragen dazu beitragen können, sind sie legitimes Mittel unseres Rechtsstaats und in einer Demokratie zu akzeptieren und schlicht auszuhalten.“