
Streusalzverbot bleibt bestehen – ich halte das für falsch und bedauere das ausdrücklich. Aber es braucht halt auch Mehrheiten für pragmatische Lösungen.
Der Antrag auf Ausnahmen vom Streusalzverbot bei extremen Wetterlagen ist gescheitert. Gerade wenn Gehwege spiegelglatt sind, sollte der Schutz vor vermeidbaren Stürzen und schweren Verletzungen Vorrang haben.
Nun wird sich im kommenden Winter zeigen, ob die verstärkten Kontrollen auf 214 km² Lübecker Fläche und die konsequente Überprüfung der Räumpflicht bei rund 90.000 Flurstücken im Stadtgebiet tatsächlich ausreichen. Gut 37% dieser Flächen befinden sich übrigens dabei im Besitz der Hansestadt. Sollte das Problem damit also nicht in den Griff zu bekommen sein, werde ich das Thema Ausnahmeregelungen erneut aufgreifen.
Denn: Sicherheit und der Schutz der Bürgerinnen und Bürger müssen bei extremen Wetterlagen einfach an erster Stelle stehen.

